Antragsberechtigt sind in Müllheim lebende Einzelpersonen oder unterstützende Einrichtungen für Menschen in Müllheim, die sich in einer wirtschaftlichen Notlage befinden und keine staatliche Hilfe erwarten können.
Dabei muß die Notlage nachprüfbar dargelegt werden. Der Sachverhalt wird unter rechtlichen, sozialen, wirtschaftlichen und humanitären Gesichtspunkten geklärt und durch den Vergabeausschuss des BSF geprüft. Zuwendungen werden unabhängig von Person, Alter, Geschlecht, Religionzugehörigkeit o.ä. vergeben.
Hilfen durch den Bürgersozialfonds bestehen ausschliesslich aus Geldleistungen. Zuwendungen werden entweder als Zuschuss oder als zinsloses Darlehen vergeben.
Hilfesuchende wenden sich bitte an die örtlichen Müllheimer Wohlfahrtsverbände, bei denen in einem persönlichen Beratungsgespräch die individuelle Situation erfasst und mit Ihnen gemeinsam an einer Lösungsfindung gearbeitet wird.
Der BSF steht in engem Kontakt mit Wohlfahrtsverbänden und gemeinnützigen Einrichtungen und dort liegen auch unsere Antragsformulare aus.
Stellvertetend für viele weitere Beratungsangebote werden hier zwei Einrichtungen genannt, an die sich Hilfesuchende wenden können:
Diakonisches Werk Breisgau-Hochschwarzwald
Außenstelle Müllheim für den Bereich Markgräflerland
Hebelstraße 1a
79379 Müllheim
Telefon 07631 / 17 77-40
info@diakonie-breisgau-hochschwarzwald.de
Telefon 07631 / 748277-0